Erste Stunde

Kennenlernen

Der erste Schritt in Richtung Psychotherapie beginnt oft mit einer Nachricht oder einem Anruf. Vielleicht gibt es bereits ein konkretes Anliegen, vielleicht nur das Gefühl, dass etwas gesehen, sortiert oder begleitet werden möchte.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein erstes Kennenlernen in meiner Praxis. Dieses erste Gespräch bietet Raum, um in Ruhe anzukommen, Ihr Anliegen zu besprechen und einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen. Gleichzeitig haben auch Sie die Möglichkeit wahrzunehmen, ob Sie sich in der gemeinsamen Zusammenarbeit wohl und gut aufgehoben fühlen.

In der ersten Einheit sprechen wir darüber, was Sie aktuell beschäftigt, welche Wünsche oder Fragen Sie mitbringen und wie eine mögliche Begleitung aussehen könnte. Auch organisatorische Rahmenbedingungen wie Häufigkeit, Dauer und Honorar können dabei geklärt werden.

Psychotherapie ist ein gemeinsamer Prozess, der auf Vertrauen, Offenheit und Freiwilligkeit basiert. Deshalb darf das erste Kennenlernen auch ein vorsichtiges Ankommen sein — ohne Druck und im eigenen Tempo.

Übersicht

Rahmenbedingungen

Erstkontakt
Termin via Telefon
oder Email
Erstgespräch
50min Raum für Ihr Anliegen
Absageregelung
SMS oder Email 24h vor Termin kostenfrei
Verschwiegenheit
Verschwiegenheitspflicht lt. §15 Psychotherapiegesetz
Relevantes

Absageregelung

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen den Termin absagen müssen, bitte ich Sie das mindestens 24h vor dem geplanten Termin zu kommunizieren. Entweder Sie schicken mir eine SMS, oder eine Email. Gerne können wir direkt einen neuen Termin vereinbaren. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen oder zu kurzfristig absagen, wird Ihnen die Stunden komplett in Rechnung gestellt. Ich bitte Sie hierbei um Verständnis.

Verschwiegenheit

In Österreich sind Psychotherapeut:innen gemäß § 15 Psychotherapiegesetz gesetzlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst alle in Ausübung des Berufs anvertrauten Geheimnisse, gilt über den Tod hinaus und auch für Hilfspersonen. Ausnahmen bestehen nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Meldepflichten (§ 37 B-KJHG) oder durch Entbindung.

Kosten

Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision bieten in Österreich hochwertige Therapie zu günstigeren Tarifen an. Eine direkte Kassenfinanzierung (Kostenzuschuss oder volle Übernahme) ist durch die ÖGK oder andere Sozialversicherungsträger für diese Behandlungsform in der Regel nicht möglich. Quelle: psyonline.at


Kosten 50min. ab 60€.
Wo?

Adresse der Räumlichkeiten

Der Raum in dem ich arbeite ist in der Villa Fichteneck in der Kreuzstraße 2/2 in Alhofen.

Es gibt direkt vor dem Haus Parkplätze die öffentlich nutzbar sind.

Der Eingang zum Therapieraum sind auf der linken Seite, dort wo das Carport am Haus angebaut ist.
Mag.a. Kathrin Schluga

+43 664 12 77 01
Kreuzstraße 2/1
9330 Althofen

hallo@psychotherapie-schluga.at
IMPRESSUM & DATENSCHUTZ